Dienstag, 1. April 2014

Was ist Diskriminierung und was kann ich dagegen tun?


Seit 2006 ist in Deutschland das sogenannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (§ AGG) in Kraft. Nach dem § AGG ist Diskriminierung aufgrund der/s ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Geschlechts, sexuellen Orientierung, Alters und Behinderung verboten. Es schützt vor Diskriminierungen im Arbeitsrecht und bei Massengeschäften beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie privatrechtlichen Versicherungen.

Unterschiedliche Formen von Diskriminierung

Es gibt unterschiedliche Formen von Diskriminierung. Zunächst kann eine Diskriminierung entweder direkt (unmittelbar) oder indirekt (mittelbarerfolgen. Zum Beispiel können indirekte Diskriminierungen durch scheinbar neutrale Regelungen erfolgen. Zu den weiteren Formen von Diskriminierung zählen Belästigung, sexuelle Belästigung, Mobbing und Anweisung zur Diskriminierung. 

Eine Mehrfachdiskriminierung liegt dann vor, wenn eine Person wegen mehrerer Diskriminierungsmerkmale benachteiligt wird. Dies ist der Fall, wenn ein Muslim z.B. aufgrund seiner Religionszugehörigkeit und ethnischen Herkunft diskriminiert wird. 

Mittelbare und unmittelbare Diskriminierung

Eine Muslimin bewirbt sich auf eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb. Sie wird zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Der Arbeitgeber ist von ihren Leistungen überzeugt und hält sie für die Stelle geeignet. Ihr wird telefonisch mitgeteilt, dass sie in der engen Auswahl stehe und man sie nur unter der Voraussetzung einstellen könne, wenn sie das Kopftuch abnimmt.
Hierbei handelt es sich um eine direkte Diskriminierung, da das Merkmal Religion explizit als Entscheidungskriterium genannt wird.
Hierbei ist wichtig, dass eine Ungleichbehandlung nur dann vorliegt, wenn die Bewerberin in diesem Fall nicht nur die Voraussetzungen für die Stelle erfüllt, sondern auch der Qualifizierteste unter den Bewerbern ist, aberaufgrund der im § AGG genannten Gründe nicht eingestellt wird. 

In einem Fitnessstudio gibt es Kleidungsvorschriften, die eine Kopfbedeckung im Fitnessstudio verbieten. Diese Regel gilt zwar für alle Kunden unabhängig von der Konfession, jedoch sind de facto lediglich Kopftuch tragende Frauen davon betroffen. Hierbei handelt es sich um eine indirekte Diskriminierung. 

Das Neutralitätsgesetz

Musliminnen, die ein Kopftuch tragen, sind mit Diskriminierung sowohl auf der Arbeitssuche als auch auf dem Arbeitsplatz konfrontiert. Um zu verstehen, in welchen Arbeitsbereichen das Tragen eines Kopftuches erlaubt ist, sollte man sich das Neutralitätsgesetz genauer anschauen.

In den Bundesländern Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Saarland, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, ist das sichtbare Tragen von religiösen Symbolen in bestimmten Bereichen des Öffentlichen Dienstes aufgrund des Neutralitätsgesetzes verboten. Dies betrifft insbesondere Richterinnen, Justizvollzugsbeamtinnen, Lehrerinnen und Polizistinnen. Erlaubt ist es hingegen in den folgenden Bundesländern, weil ein gesetzliches Kopftuchverbot bislang nicht diskutiert wurde: Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen. 
In Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wurde ein gesetzliches Kopftuchverbot diskutiert, jedoch vom Parlament abgelehnt, so dass auch in diesen Bundesländern keine Verbotsregelungen existieren. Folglich können Musliminnen mit einem Kopftuch in allen anderen Berufen mit einem Kopftuch arbeiten.

Die Schule kann z.B. Schülerinnen das Tragen eines Kopftuches nicht verbieten. Das Neutralitätsgesetz betrifft lediglich diejenigen, die im Öffentlichen Dienst als Lehrkräfte arbeiten sowie andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag, darüber hinaus betrifft es Beschäftigte im Bereich der Rechtspflege, des Justizvollzugs und der Polizei. Schüler sind von dieser
Regelung nicht betroffen. 

Diskriminierung auf dem Arbeitsplatz

Was ist, wenn ein Arbeitnehmer von seinen Kollegen diskriminiert wird?

Ein Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei einer Diskriminierung auf der Arbeit beim Arbeitgeber zu beschweren. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, geeignete Maßnahmen wie z.B. Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zu treffen. Arbeitnehmer können einen Anspruch auf Schadenersatz und Entschädigungszahlungen haben.

Wie sieht es aus, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmerin diskriminiert?

Eine Kopftuch tragende Verkäuferin kann z.B. im Einzelhandel arbeiten und muss weder ihr Kopftuch ausziehen noch mit Konsequenzen von Seiten des Arbeitgebers rechnen. Hält der Arbeitgeber sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben und fordert die Arbeitnehmerin auf, das Kopftuch abzulegen, kann Beschwerde oder eine Klage gegen den Arbeitgeber eingereicht werden.

Was können Betroffene tun?

Trotz der gesetzlichen Verbote findet tagtäglich Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen statt. Es ist daher wichtig, Diskriminierung zu melden, einerseits um zu zeigen, dass Diskriminierung existiert und andererseits, um zu zeigen, in welchen Bereichen und aus welchen Gründen Benachteiligung geschieht. Diese Informationen sind eine Voraussetzung dafür, dass Antidiskriminierungsstellen erfolgreich gegen Diskriminierung vorgehen, indem sie politische und gesellschaftliche Veränderungen einfordern und bestenfalls durchsetzen. 

Du kannst Diskriminierung melden und sogar dagegen klagen. Beratungsstellen bieten kostenlose, rechtliche Beratung für Betroffene von Diskriminierung an. Sie unterstützen Dich dabei, gegen Ungleichbehandlung vorzugehen. Betroffene können sich sowohl an nichtstaatliche Stellen wie z.B. das Netzwerk gegen Diskriminierung von Muslimen in Berlin  wenden, als auch an staatliche Stellen wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. 


Amine Taşdan ist Erziehungswissenschaftlerin (M.A.) und freiberufliche Grafikdesignerin, sie war Mitarbeiterin beim Projekt Netzwerk gegen Diskriminierung von Muslimen.

Dienstag, 25. März 2014

#SchauHin: Über Alltagsrassismus twittern

Über Alltagsrassismus reden: Auf Twitter war das schon lange bevor es #schauhin gab möglich. Erfahrungen und Erlebnisse wurden in 140 Zeichen verpackt und mit der Welt geteilt. Auf der Tagung „Sexismus und Rassismus ab_bloggen“ der Friedrich-Ebert-Stiftung wurde Anfang September 2013 über den Hashtag #Aufschrei gesprochen, der im Januar die große Sexismus-Debatte auslöste sowie über aktuelle Rassismus-Debatten. Ein einheitlicher Hashtag, der alle thematisch passenden Einträge markiert – das brauchte es auch für den Alltagsrassismus. So können nämlich nicht nur alle Beiträge besser sortiert und wiedergefunden werden, sondern bei Bedarf – wenn das Thema jemanden zu sehr aufwühlt – abgeschaltet werden.                                              
Initiiert wurde #SchauHin unter anderem von der Journalistin und Bloggerin Kübra Gümüşay, Jamie Schearer aus dem ISD-Beirat und der Mädchenmannschaft-Bloggerin Sabine Mohamed.
 
Als am 6. September das Hashtag auf Twitter verkündet wurde, explodierte die Timeline vor lauter #SchauHin-Tweets. Die Beiträge erzählten von den unterschiedlichsten Erfahrungen mit Alltagsrassismus, einige aus der Kindheit oder Jugendzeit, einige aus der Gegenwart. Es wurde sichtbar, wie sehr Orte wie die Schule, die Uni, der Arbeitsplatz, der Supermarkt oder der Nachtclub mit rassistischen Vorurteilen geladen sind.                                                                                                   

Was aber auch deutlich wurde, ist dass die Betroffenen von Alltagsrassismus mit diesem Problem nicht alleine sind. Sie können sich miteinander austauschen, sich gegenseitig Kraft und Mut machen und sich über Umgangsstrategien unterhalten. 

#SchauHin wurde zum Trending Topic und wurde von den Massenmedien aufgegriffen. Damit ist natürlich noch nicht alle Arbeit getan. Es gibt immer noch unzählige in Deutschland lebende Menschen, die von Alltagsrassismus betroffen sind, aber nicht einmal die Möglichkeit haben, darüber zu sprechen, geschweige denn zu tweeten. Dennoch öffnete #SchauHin eine wichtige Bühne für Betroffene.


Hengameh Yaghoobifarah studiert Medienkulturwissenschaft und Skandinavistik an der Uni Freiburg, ist freie Autorin und Bloggerin auf teariffic.de.
Auf Twitter startete sie den Hashtag #IsJaIrre, in dem es um die Sichtbarmachung von Diskriminierung von Menschen mit psychischen Störungen geht.

Freitag, 21. März 2014

Muslime in Südafrika

Südafrika ist aufgrund seiner Geschichte von Rasse und Kultur bestimmt.
Das Apartheid-Regime der Vergangenheit klassifizierte Südafrikaner in vier Gruppen oder Rassen: Schwarze, Weiße, Inder und Farbige (Menschen gemischter Rasse). Jede Gruppe war ihr eigenes Wohngebiet zugeteilt und eine Vermischung war verboten.

Damals und selbst heute zählt die Mehrheit der Muslime zu den Nicht-Weißen. Im östlichen Teil des Landes waren die Muslime, die sich dort ansiedelten, hauptsächlich aus Indien und im westlichen Teil sind die Muslime, Nachkommen mit einem Mix aus indischen, indonesischen, malaysischen und afrikanischen Wurzeln. Die ersten Muslime erreichten das Kapp als

Sklaven der Niederländer im Jahr 1658. Sie erbauten die erste Moschee, „Awul Masjid“, die auch heute noch in Gebrauch ist. Während die Apartheid-Regierung streng christlich war, hinderten sie andere Gruppen nicht an der Ausübung ihrer Religion. Daher waren Muslime imstande, Moscheen zu errichten und den Gebetsruf öffentlich auszurufen. 

Die Jumma Moschee in Durban
   
Nach dem Ende der institutionalisierten Apartheid 1994 waren die Menschen nun frei zu wählen, wo sie leben möchten. Viele Muslime entschieden sich, in Gebieten zu leben, die ehemals nur für Weiße bestimmt waren, aber auch in Gegenden, von denen aus die Moschee leicht erreichbar ist.

Die südafrikanische Verfassung schützt ausdrücklich das Recht auf Religionsfreiheit für alle Religionen. Für Muslime bedeutet dies die Freiheit, Moscheen zu bauen, den Gebetsruf auszurufen (sofern nicht-muslimische Anwohner nicht protestieren), für Frauen ihr Haar zu bedecken und das Gesichtsschleier zu tragen. Es erlaubt ebenso, das legale Schächten von Tieren zum Opferfest, das auf privaten Farmen und Grundstücken der Menschen stattfindet.
Diese religiösen Freiheiten sind für muslimische Männer und Frauen kein Hindernis in der Arbeitswelt. Viele muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, können jedem Beruf nachgehen, im privaten oder staatlichen Sektor – das Parlament inbegriffen. Musliminnen erreichen herausragende Leistungen auf diversen Gebieten: in Gesundheit, Finanzwesen, im Geschäftsleben, der akademischen Welt und vielen anderen Bereichen. Obwohl es keine rechtliche Verfügung gibt, die Musliminnen mit einem Gesichtsschleier an einer Erwerbstätigkeit hindert, so fühlen sich die Südafrikaner im Allgemeinen noch nicht wohl im Umgang mit Frauen, die einen Gesichtsschleier tragen. Solche Frauen arbeiten folglich oft in muslimischen Institutionen oder sind selbstständig. Südafrikanische Universitäten haben entweder eine Moschee oder einen Gebetsraum; auch die Muslimische Studenten Vereinigung (Muslim Student Association) spielt eine bedeutende Rolle auf den meisten Campi. Muslimischen Schülern ist es weitgehend erlaubt, in Schulen zu beten. 


Studentinnen der Muslim Students Association (MSA)

Einer der größten Vorzüge der Religionsfreiheit in Südafrika ist die Verfügbarkeit von Halal-Nahrungsmitteln. Selbst unter dem Apartheid-Regime hatten Muslime ihre eigenen Metzgereien und Supermärkte. Das wirtschaftliche Potential einer „muslimischen Kaufkraft“ wurden von Mainstream-Supermärkten erkannt, die Halal-Zertifikate für ihre Produkte von Kontrollorganen für Halal-Lebensmittel wie die Südafrikanische Nationale Halal Gesellschaft und dem muslimischen Richtergremium (Muslim Judical Council) erhalten. Alle Produkte in nicht-muslimischen Supermärkten, die die SANHA- oder MJC-Zertifikate tragen, können bedenkenlos erworben werde.

Obwohl es politische wie auch viele andere Freiheiten in Südafrika gibt, sind zahlreiche Südafrikaner dennoch dem Islam gegenüber ignorant. So glauben viele Schwarze und Weiße, er sei eine „indische“ Religion. Die bringt zum Vorschein, dass eine Integration in größerem Rahmen noch zu erreichen ist.

Die jüngeren Generationen von Muslimen hingegen leben unter glücklicheren Umständen. Sie haben die Möglichkeit, sich mit allen Menschen auf allen Ebenen einzugliedern, und sind nicht Restriktionen unterworfen, die während der Apartheid bestanden. Sie besitzen Karriereoptionen, die zuvor nicht existierten, und sind imstande, selbstbewusst in den Arbeitsmarkt einzusteigen.

Mainstream Medien haben einige Nicht-Muslime so geprägt, dass diese glauben, der Islam sei eine ungerechte Religion und Muslime Terroristen.

Und obwohl einige diese Meinung in den Medien äußern, beeinflusst es nicht die alltäglichen Aktivitäten der Muslime in Südafrika. Jüngere Südafrikaner werden zunehmend aktiver in ihrer Bemühung, ein besseres Image des Islam sowohl am Arbeitsplatz als auch durch humanitäre Aktivitäten zu vermitteln. Muslime sind noch immer eine kleine Minderheit in Südafrika, betreiben jedoch mindestens fünf islamische Radiostationen und ein Satellitenprogramm, „Islam TV“ (iTV)
 
Während Religionsfreiheit in Südafrika garantiert ist, bestehen nach wie vor Herausforderungen, besonders in Sachen Rassenbeziehungen, obwohl die Beziehungen heute wesentlich besser sind, als sie einst waren. Die großen Städte wie Durban, Kapstadt und Johannesburg sind kosmopolitisch,
die Mischung aus verschiedenen Kulturen und Ethnien ist selbstverständlicher geworden.
Jedoch findet sich auch heute noch eine konservativere Art zu leben in kleineren Städten, deren Einwohner, obwohl sie sich höflich anderen Ethnien gegenüber verhalten, es vorziehen, innerhalb ihrer eigenen Ethnie zu verbleiben. Angelegenheiten, die Rassenbeziehungen betreffen, werden
heutzutage offener angesprochen und viele Menschen halten dies für eine gesünderen Einstellung als vorzutäuschen, alles sei perfekt. 2014 begeht Südafrika 20 Jahre Demokratie und die größte Herausforderung stellen immer noch wirtschaftliche Herausforderungen dar, da wir nach wie vor eine
der Gesellschaften mit der stärksten Ungleichheit in der Welt sind.

Naledi Pandor, Ministerin für Inneres in Südafrika

Naseema Mall kommt aus Durban, Südafrika. Sie ist Eigentümerin von Breeze Publishing und eine freiberufliche Schriftstellerin.

Freitag, 14. März 2014

Alles Comic oder was? Ein Interview mit der Illustratorin Soufeina Hamed


Soufeina, kannst Du Dich kurz vorstellen?


Ich bin 24 Jahre alt, in Tunesien geboren und in Berlin aufgewachsen. Derzeit mache ich meinen Master in Interkultureller Psychologie in Osnabrück. Schon früh habe ich mich in verschiedenen interkulturellen Projekten engagiert, z.B. Lifemakers, JUMA, JIK, Zahnräder etc. Neben dem Studium bin ich außerdem Illustratorin und Comic-Zeichnerin.


Seit wann zeichnest du? Und warum zeichnest du?


Ich zeichne eigentlich seit ich denken kann. Mir hat es schon immer sehr viel Spaß gemacht und meine ganze Kindheit lang habe ich die verschiedensten Stile ausprobiert. Als ich mich im Zeichnen an sich sicherer fühlte, habe ich den Spaß am Geschichten Erzählen gefunden. Schnell sind dann Kurz-Comics und Cartoons entstanden.
Ich zeichne, weil es mir Freude macht und ich dadurch Menschen mit meinen Messages schnell erreichen kann. Heutzutage zeichne ich vor allem, um Transparenz und Dialog zu schaffen.




Was bestimmt die Themenwahl deiner Kurzgeschichten?


Da ich ein Kopftuch trage und offen mir meinem Glauben umgehe, wurde ich schon früh mit den Themen Integration, Islamfeindlichkeit/-angst etc. konfrontiert. Ich glaube, dass eine Vielzahl dieser Probleme aus Mangel an Kontakt zum bzw. Wissen um den jeweils „Anderen“ entsteht. Deshalb sind die Themen meiner Bilder oft sehr alltäglich, sehr simpel. Sie zeigen sowohl die Banalitäten, als auch Besonderheiten und eben auch Probleme einer Muslima. Dass sie – ich – Kopftuch trägt, ist dabei nicht immer entscheidend.


Was ist deine Message? Was möchtest du den Lesern mitteilen?


Ich möchte zeigen: Wir sind uns alle ähnlicher als wir glauben (wollen). Muslime sind eigentlich genauso langweilig wie alle Anderen. Wir haben unsere kleinen feinen Unterschiede, die das Zusammenleben aber umso spannender machen. Dafür ist Offenheit – auf beiden Seiten – entscheidend! Und vielleicht ein bisschen Humor.


Das Thema der Broschüre ist Diskriminierung. Kannst du Diskriminierung mit einem Wort beschreiben? Wie gehst du mit Diskriminierung um?


Unfairness. Jemanden zu diskriminieren, bedeutet für mich, ihm nicht die gleichen Rechte und Chancen zuzugestehen wie einem Anderen. Ich selbst habe offensichtliche Diskriminierung nur in Form von dummen Sprüchen auf der Straße erlebt. Dass ich bei Bewerbungen o.ä. weniger Chancen hatte, kann ich natürlich nie beweisen. Deshalb versuche ich es mir auch nie einzureden, weil mich das letzten Endes nur demotivieren und frustrieren würde. Das bringt mich nicht weiter. Diskriminierende Erfahrungen meiner Geschwister und engsten Freunde frustrieren mich zwar, sie motivieren mich aber gleichzeitig, mich zu engagieren, sei es in Form von Dialog-Projekten oder meinen Zeichnungen.




Was sind deine weiteren Ziele für die Zukunft?


Ich will Personalentwicklerin werden und damit einen Job fern von Diskussionen um Integration und Islam haben. Gleichzeitig werde ich durch mein Äußeres im Wirtschaftsumfeld immer etwas auffallen und hoffe, dadurch Barrieren einreißen zu können. Was meine Comics angeht, so werden sie mich immer begleiten. Ich träume davon, mehr Menschen zu erreichen und irgendwann eine graphic novel zu publizieren.

Wir bedanken uns für das nette Gespräch!


Auf folgenden Webadressen kannst Du weitere Illustrationen und Comics von Soufeina Hamed finden: http://tuffix.deviantart.com/ 
oder auf
https://www.facebook.com/soufi.ha